
Regelung für Kirchenbeitrag bei Privatvermieter!
Wie uns der Referatsleiter für Kirchenbeiträge der Erzdiözese Herr Josef Klappacher (Bild) bei der Jahreshauptversammlung in St. Virgil erklärte, hat ein Mitglied der Röm. Kath. Kirche für Gästebetten in der Erzdiözese Salzburg pro Saison und Bett € 2.- zu bezahlen.
Wenn ein Vermieter jedoch einen positiven Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vorweisen kann, das heißt dass der Vermieter eine Einkommensteuer dem Finanzamt zu bezahlen hat, so wird dieser als Bemessungsgrundlage herangezogen. In diesem Fall wird kein weiterer Sonderkirchenbeitrag für Gästebetten berechnet !
Achtung:
Bei einem negativen Einkommensteuerbescheid, das heißt, wenn der Vermieter vom Finanzamt eine Gutschrift bekommt, ist genau so pro Bett und Saison der Sonderkirchenbeitrag zu bezahlen.
Eine Forderung des Landesverbandes, dass man nur für die Dauer der Saisonen diesen Beitrag zu bezahlen hat, wurde strickt abgelehnt, also es wird hart mit den Privatvermietern umgegangen.